Information zur CE-Kennzeichnungspflicht nach der neuen Bauproduktenverordnung
Mit Wirkung zum 01.07.2013 ist die BauPVO 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG in vollem Umfang und ohne weitere Übergangsfristen in Kraft getreten. Diese regelt das in Verkehr bringen von Bauprodukten in erheblichem Maße neu.
Hiervon sind alle Produkte betroffen, welche entweder durch eine harmonisierte Europäische Norm erfasst sind oder für die eine europäische Bewertung ausgestellt wurde und welche sich auf die Grundanforderungen an Bauwerke auswirken.
Für diese Produkte ist vom Hersteller eine Leistungserklärung auszustellen, mit welcher dieser die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit der erklärten Leistung übernimmt; weiter ist für diese Produkte die CE-Kennzeichnung verpflichtend vorgeschrieben.
Aus unserem Sortiment sind folgende Produkte über eine harmonisierte Norm abgedeckt:
DIN EN 14592 stiftförmige Verbindungsmittel in tragenden Holzbauwerken
Die relevante DOP für gekaufte Spanplattenschrauben ist auf der Kartonage zu sehen.
Die entsprechende Leistungserklärung (DOP) kann hier heruntergeladen werden:
• DOP 2754.0.07.13.01_DE
• DOP 2754.0.07.13.01_EN
• DOP 2754.0.11.15.01_DE
• DOP 2754.0.11.15.01_EN
• DOP 2754.1.07.13.01_DE
• DOP 2754.1.07.13.01_EN
• DOP 2754.1.11.15.01_DE
• DOP 2754.1.11.15.01_EN
• DOP 2754.1.09.19.01_DE
• DOP 2754.1.09.19.01_EN
Ausdrücklich hervorzuheben ist, dass die CE-Kennzeichnung nur dann verpflichtend ist, wenn das Produkt in einem Bauwerk verwendet wird, um dort dauerhaft zu verbleiben.
DIN EN 14566 mechanische Befestigungsmittel für Gipsplattensysteme
Die relevante DOP für gekaufte Schnellbauschrauben ist auf der Kartonage zu sehen.
Die entsprechende Leistungserklärung (DOP) kann hier heruntergeladen werden:
• DOP 2801.0.12.20.01 DE
• DOP 2801.0.12.20.01 EN
Ausdrücklich hervorzuheben ist, dass die CE Kennzeichnung nur dann verpflichtend ist, wenn das Produkt in einem Bauwerk verwendet wird, um dort dauerhaft zu verbleiben.
Allgemeine Hinweise:
Da es sich bei diesen Verbindungselementen um Querschnittsprodukte handelt, die auch in einer Vielzahl anderer Anwendungen außerhalb des Baugewerbes eingesetzt werden, ist es notwendig, dass die Information zur jeweiligen harmonisierten Norm im Zuge der Anfrage / Bestellung angegeben wird.
DIN EN ISO 9001:2015
Das Ziel unserer Qualitätspolitik ist eine garantierte qualitative Konstanz unseres gesamten Handelns durch ein gelebtes Total Quality Management (TQM). Die Sicherung einer gleich bleibenden Qualität der von uns gehandelten Produkte ist wichtiger Bestandteil dessen.
Wir erreichen sie im effizienten Zusammenspiel von unseren zertifizierten Lieferanten, unserer ständigen Präsenz in den Beschaffungsmärkten und unseren Wareneingangskontrollen in unseren europäischen Lägern.
Fastbolt ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015
• Zertifikat DIN EN ISO 9001:2015 UK
• Zertifikat DIN EN ISO 9001:2015 DE
• Zertifikat DIN EN ISO 9001:2015 EN
• Zertifikat DIN EN ISO 9001:2015 FR
• Zertifikat DIN EN ISO 9001:2015 IT
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